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2025 ETA Informationen - AWO Stadtverband Schelklingen

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ETA UK
(Electronic Travel Authorisation)
Elektronische Einreisegenehmigung
(Stand: 2. Mai 2025)

Wie bereits mitgeteilt führt die britische Regierung schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation/ETA UK) ein. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Großbritannien ab dem 2. April 2025 eine ETA, wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel oder ein Visum vorliegt.

Die Antragsstellung erfolgt am besten digital über die offizielle ETA UK App (Download per Apple Store oder per Google Play) oder über ETA online (per Browser).

Achtung Abzocke!
Inzwischen bieten auch zahlreiche Vermittler von Einreisegenehmigungen ihre Dienste im Netz an. Teilweise werden dabei völlig überhöhte Preise bis zu 110,00 EUR für die Vermittlung verlangt.

Antrag bis Ende Mai 2025 stellen.
Wir bitten Euch, die ETA bis spätestens Ende Mai 2025 zu beantragen. Ohne rechtzeitige ETA-Antragsstellung (es wird eine Vorlaufzeit von einem Monat empfohlen) und Genehmigung (dauert bis zu ca. 3 Tage und wird per E-Mail bestätigt) ist eine Einreise nach Großbritannien nicht möglich.

Wir unterstützen bei Euch bei der ETA-Antragsstellung.
Wer die ETA selbst nicht beantragen will, kann sich melden bei
Klaudia Maier,
Mobilfunk 0175 2380416 (auch per WhatsApp)
oder per E-Mail
an 1. vorsitzende@awo-schelklingen.de
gerne zur Verfügung.

02. Mai 2025



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